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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1012/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44146
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1012/18 (https://dejure.org/2021,44146)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.04.2021 - L 21 AS 1012/18 (https://dejure.org/2021,44146)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. April 2021 - L 21 AS 1012/18 (https://dejure.org/2021,44146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Anforderungen an ein wirksames und ernsthaftes Zahlungsverlangen zu den Kosten der Unterkunft bei einem Mietverhältnis zwischen Familienangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1012/18
    Der Senat könne offenlassen, ob es auch ausreichend sei, wenn die durch die Nutzung der Wohnung entstehenden Kosten faktisch mitgetragen werden, ohne dass es einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung bedürfe (BSG, Urteil vom 17.12.2005, B 8 SO 10/14 R).

    Der Senat kann offenlassen, ob es auch ausreichend ist, wenn die durch die Nutzung der Wohnung entstehenden Kosten faktisch mitgetragen werden, ohne dass es einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2005, B 8 SO 10/14 R).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1012/18
    Die verfassungswidrigen Normen würden daher bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber für weiterhin gültig erklärt, der Gesetzgeber werde nicht zu einer rückwirkenden Änderung verpflichtet (vergleiche BVerfG, Urteil vom 9.2.2010, 1 BvL 1/09).

    Die verfassungswidrigen Normen würden daher bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber für weiterhin gültig erklärt, der Gesetzgeber werde nicht zu einer rückwirkenden Änderung verpflichtet (vergleiche BVerfG, Urteil vom 9.2.2010, 1 BvL 1/09).

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1012/18
    Tatsächliche Aufwendungen lägen dann vor, wenn der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen, ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt gewesen sei, ohne dass es dabei auf die Maßstäbe des Fremdvergleichs ankomme (BSG Urteil vom 3.3.2009, B 4 AS 37/08 R).

    Entscheidend ist aber, dass trotz verwandtschaftlicher Verbundenheit der Mieter einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung des Vermieters ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 3.3.2009 zum Az. B 4 AS 37/08 R).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1012/18
    Hierbei trägt aber derjenige, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt, die Folgen einer objektiven Beweislosigkeit, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht feststellen lassen (BSG, Urteil vom 19.2.2009, B 4 AS 10/08 R).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 10/10 R

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Aufwendungen zwischen örtlichem und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1012/18
    Eine Verpflichtung der Beklagten zur Verzinsung eines Nachzahlungsbetrages kann sich allenfalls aus § 44 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) ergeben, da in Verfahren betreffend Sozialleistungsansprüche vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit keine Prozesszinsen entsprechend § 291 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anfallen (vgl. BSG Urteil vom 13.7.2010, B 8 SO 10/10 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 1473/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1012/18
    Der Kläger kann sein Begehren auch nicht in Form einer reinen Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG verfolgen, da zwischen ihm und der Beklagten hinsichtlich des Zinsanspruchs aus § 44 SGB I kein Gleichordnungsverhältnis besteht (LSG NRW, Urteil vom 12.1.2012 - L 19 AS 1473/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an

    Jedoch ist eine Entscheidung der Beklagten über einen Zinsanspruch des Klägers nach § 44 SGB I bislang nicht ergangen; wegen Fehlens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes ist deshalb die - insoweit als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 2 und 4 SGG) geführte Klage unzulässig (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2021 - L 21 AS 1012/18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen sowie auf die ebenfalls beigezogenen Vorprozessakten L 21 AS 1012/18, L 21 ASA 939/18 und L 21 AS 1206/19.

    Für den hier streitigen Zeitraum fehlen - ebenso wie für vergangene Zeiträume in den Parallelverfahren L 21 AS 1206/19, L 21 AS 1012/18 und L 21 AS 939/18 - hinreichende Belege oder Nachweise für die tatsächliche Entstehung dieser Kosten im Sinne einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Zahlungsverpflichtung des Klägers gegenüber seinen Eltern.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 12 AS 2089/19
    Für ein Scheingeschäft und gegen eine ernsthaft vereinbarte Miete spricht bereits, dass der Kläger seit Mai 2016 und damit über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren keine Miete an den Zeugen T. entrichtet hat, ohne dass dies zu mietrechtlichen Konsequenzen geführt hat (vgl. LSG NRW Urteile vom 22.03.2018, L 7 AS 1512/17, Rn. 42, juris; vom 30.07.2013, L 2 AS 1021/12, Rn. 30, juris; und vom 16.04.2021, L 21 AS 1012/18, Rn. 51, juris; Senatsurteil vom 08.09.2021, L 12 AS 2009/19, Rn. 72, juris).
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